Bereich 03
Steuerplanung
Vorher entschieden, nicht nachher repariert
Das schweizerische Steuerrecht belohnt Planung. Wir beraten Unternehmen, ihre Eigentümer und Privatkunden dazu, wie eine Struktur, ein Umzug oder eine Transaktion tatsächlich besteuert wird — auf Bundesebene, kantonal in Genf und Waadt und über die Grenze hinweg.
Unsere Leistungen
01
Unternehmenssteuern
- Gewinn- und Kapitalsteuererklärungen
- Rechtsform, Gruppenstruktur und Finanzierung
- Beteiligungsabzug, Verlustvorträge und Umstrukturierungen
- Verrechnungspreisdokumentation und Konzernverträge
02
Privatkunden & Führungskräfte
- Einkommens- und Vermögenssteuererklärungen
- Planung von Beteiligungsprogrammen, Bonus und BVG-Einkäufen
- Aufwandbesteuerung und Wohnsitzfragen
- Immobilien-, Schenkungs- und Erbschaftssteuer
03
Grenzüberschreitend & Zuzug
- Doppelbesteuerungsabkommen und Rückforderung von Quellensteuern
- Zuzug in die Schweiz und Wegzug
- Betriebsstätten und Risiken durch Remote-Arbeit
- Abstimmung mit Ihren Beratern in anderen Ländern
04
Rulings & Behörden
- Vorabbescheide bei den kantonalen Steuerverwaltungen
- Antworten auf Auflagen, Ermessensveranlagungen und Einsprachen
- Selbstanzeige und Regularisierung
- Vertretung bei Steuerprüfungen
Wie wir arbeiten
Wir sagen klar, was gesichert ist, was vertretbar ist und was sich nicht lohnt. Wo eine Antwort die Bestätigung der Steuerverwaltung braucht, holen wir sie schriftlich ein.
Unsere vier Bereiche